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Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, ambulante Pflegedienste, Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie andere Dienstleister im Gesundheitswesen agieren heute als Unternehmer. Individuell eingehende Patientenbetreuung und eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxisführung stellen dabei keinen Widerspruch dar.
Unsere Kanzlei hat sich auf steuerrechtliche Spezialthemen von Heilberuflern spezialisiert. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Betreuung von Heilberuflern verfügen wir über eine umfassende Branchenqualifizierung, die eine hochwertige und nachhaltige Beratung sicherstellt.
Wir halten Ihnen den Rücken frei das Wesentliche: die Behandlung Ihrer Patienten.
Ab 2027 wird die E-Rechnung beim Rechnungsausgang für viele Unternehmen verpflichtend. Wir informieren Sie über auslaufende Übergangsregelungen und geben Hinweise zur praktischen Umsetzung.
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